Feuerwehrhaus Rebland
Stadt Offenburg
Fachbereich 3.1
Wilhelmstr. 12
77654 Offenburg Offenburg, 05.02.2023
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Feuerwehrhaus Rebland“ Gemarkung Zell-Weierbach
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
die BUND-Ortsgruppe Offenburg gibt hiermit eine Stellungnahme ab zur Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Rebland“ auf Gemarkung Zell-Weierbach.
Die BUND-Ortsgruppe Offenburg begrüßt grundsätzlich den Neubau eines Feuerwehrhauses.
Wir bitten Sie jedoch folgende Forderungen der BUND-Ortsgruppe zu berücksichtigen:
- Erhalt der im Kreuzungsbreich Talweg/Ringstraße stehenden Eiche und Sicherung des Wurzelwerkes während der Baumaßnahme
- Fassaden- und Dachbegrünung am Feuerwehrhaus einplanen
- Fotovoltaiknutzung auf den Dachflächen vorsehen
- Regenwasser der Dachflächen auffangen und als Brauchwasser nutzen z.B. für die Toilettenspülung
- Regenwasser der Parkflächen versickern lassen
- im Neubau Dämmstoffe aus Naturmaterialien verwenden
- möglichst hoher Holzanteil im Neubau einplanen (natürlicher Baustoff und Kohlenstoffspeicher)
- für die Neupflanzung der Außenanlage ausschließlich gebietsheimische Gehölze vorsehen
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Litterst
(Vorsitzender BUND Offenburg)